Für ihre Gesundheit. Für unsere Stadt.

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Einbringen und Mitführen privater elektrischer Geräte

Elektrische Geräte

Das Mitführen und Betreiben privater elektrischer Geräte in Krankenhäusern und Kliniken stellt ein Risiko dar, was sich in der bestehenden Brandschutzordnung der Klinikum Dortmund gGmbH neben anderen gesetzlichen Regelungen, Vorschriften und Verordnungen widerspiegelt und sollte daher aus Gründen der Sicherheit für Sie sowie anderer Patienten und/oder dem Klinik-Personal vermieden werden.
Elektrische Geräte, die sich alleine durch eine CE-Kennzeichnung auszeichnen, sind grundsätzlich nicht erlaubt! Neben der CE-Kennzeichnung muss zusätzlich eine der folgenden Sicherheitssymbole, die am Typenschild des Gerätes zu erkennen sind, ausgewiesen sein:

  • GS-Geprüfte Sicherheit
  • VDE-Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik
  • TÜV-Technischer Überwachungsverein

Mit der Erlaubnis zur Nutzung privater elektrischer Geräte ist nicht die Übernahme der Haftung bei Verlust oder Beschädigung verbunden. Die Haftung für Schäden, die dem Klinikum Dortmund durch von den Patienten mitgebrachte elektrische Geräte entstehen, richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Die Geräte dürfen nicht unzumutbar das Wohlbefinden anderer Patientinnen und Patienten beeinträchtigen.

Eingebrachte Geräte dürfen nur zweckbestimmt betrieben werden und keine Defekte aufweisen.

Unzulässige elektrisch betriebene Geräte

Elektrische Geräte, insbesondere solche, die u. a. zweckbedingt sowie betriebsbedingt Wärme abstrahlen, sind nicht gestattet.
Hierzu gehören unter anderem:

  • Heizkissen, -decken, -lüfter
  • Heizlampen, Infrarotgeräte
  • Kochgeräte, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Tauchsieder
  • Ventilatoren, Klimaanlagen
  • Kühlgeräte, Kühlkissen
  • Bügeleisen
  • Akkus (von E-Bikes/ E-Roller etc.)

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